Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2022

Richtlinienentwurf zu KI und Haftung – KOM

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 jeweils einen Entwurf zu einer Haftungsrichtlinie zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Haftung (AI Liabilty Directive) und zur Modernisierung der Produkthaftungsrichtlinie (85/373/EWG) erlassen.

30.09.2022Newsletter

Zweck der AI Liability Directive soll es sein, einheitliche Regeln für den Zugang zu Informationen zu schaffen und die Beweislastanforderungen für Verbraucher bei komplexen KI-Systemen zu erleichtern. Es wird eine sogenannte „Kausalitätsvermutung“ für Fälle vorgesehen, in denen ein entsprechendes Verschulden festgestellt wurde und vernünftigerweise von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann. So wird der Geschädigte davon befreit, erklären zu müssen, wie der Schaden durch ein Verschulden oder Unterlassen verursacht wurde, was besonders bei komplexen KI-System zu Schwierigkeiten führt. Wenn Hochrisiko-KI-Systeme betroffen sind, sollen die Opfer zudem ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln haben.

Die modernisierte Produkthaftungsrichtlinie sieht unter anderem vor, dass Hersteller Schadensersatz leisten müssen, wenn sie Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht schließen. Weiterhin soll es ermöglicht werden, dass Verbraucher sich wegen Schäden, verursacht von aus Drittstaaten importierten Produkten, an den Importeur oder EU-Vertreter des Herstellers wenden können.

Im nächsten Schritt gehen die Vorschläge in die Erste Lesung im Europäischen Parlament und Rat der Europäischen Union.

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