Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten – KOM
Die Europäische Kommission hat am 14. September 2022 eine Verordnung über ein Verbot des Inverkehrbringens von Produkten auf den EU-Markt, die ganz oder teilweise mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, vorgeschlagen. Damit sollen grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit gestärkt werden.
Unternehmen sollen Sorgfaltspflichten und ggf. Kostentragungspflichten treffen, zum Beispiel für die Rücknahme ihrer mit Zwangsarbeit hergestellten Produkte. Der Vorschlag ergänzt insofern den Kommissionsvorschlag vom Februar 2022 zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (sog. EU-Lieferkettengesetz). Die Durchsetzung soll durch die zuständigen nationalen Behörden mit Unterstützung der Kommission anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen. Dabei soll dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonderes Gewicht zukommen, wobei auch die Größe und die Ressourcen des jeweiligen Wirtschaftsakteurs einfließen. Davon sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren. Im Grundsatz sollen zudem die Behörden die Beweislast für das Vorliegen von Zwangsarbeit tragen.
Weiterführende Links:
- Verordnungsvorschlag (EN) (September 2022)
- Pressemitteilung der Kommission (September 2022)
- Öffentliche Konsultation der Kommission (September 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 15/2021, 21/2020, 18/2020