Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2022

Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter – KOM

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 einen Richtlinienvorschlag für die Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter in Bezug auf fehlerhafte Produkte und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gemacht.

14.10.2022Newsletter

Mit der Richtlinie soll die Entwicklung des Binnenmarktes hin zu einer kreislauforientierten und digitalen Wirtschaft in Bezug auf die Haftung für fehlerhafte Produkte berücksichtigt werden. Die Richtlinie soll auch den Umgang mit künstlicher Intelligenz umfassen. Danach soll jede natürliche Person, die einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erleidet, Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein Produkt soll dann als fehlerhaft gelten, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die allgemein erwartet werden darf. Das umschließt auch die vorhersehbare Fehlanwendung und die Auswirkungen anderer Produkte, die voraussehbar zusammen mit dem Produkt verwendet werden, und die Cybersicherheit. Haftbar soll der Hersteller des Produkts oder des fehlerhaften Bauteils sein. Gerichte sollen dazu befugt sein, die Offenlegung von relevanten Beweismitteln anzuordnen. Der Kläger muss dabei die Fehlerhaftigkeit, den Schaden und die Kausalität zwischen diesen nachweisen. Interessenvertreter können bis zum 8. Dezember 2022 Rückmeldungen abgeben.

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