Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2022

Neues EU-Instrument für Binnenmarkt in Notsituationen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 19. September 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung für die Einrichtung eines neuen EU-Instruments veröffentlicht, welche das Funktionieren des Binnenmarkts in Notsituationen gewährleisten soll. Damit soll die Koordinierung, Solidarität und Kohärenz der Krisenreaktionen der Mitgliedstaaten gewährleistet und der Binnenmarkt geschützt werden, indem u. a. die Verfügbarkeit von und der Zugang zu Dienstleistungen gesichert wird.

14.10.2022Newsletter

In krisenfreien Zeiten sollen Krisenprotokolle, Schulungen, Simulationen und Frühwarnsysteme für Binnenmarktstörungen erarbeitet werden. Wenn ein Ereignis eintritt, das Überwachungsmaßnahmen erforderlich macht, aktiviert die Kommission mittels eines Durchführungsbeschlusses für den limitierten Zeitraum von sechs Monaten die Binnenmarktüberwachung. Dann sollen die Lieferketten für Waren und Dienstleistungen von strategischer Bedeutung überwacht und strategische Reserven aufgebaut werden. Der Modus des Binnenmarktnotfalls wird mittels eines Durchführungsbeschlusses des Rates aktiviert und soll ebenfalls sechs Monate nicht überschreiten. In dem Fall gelten allgemeine Anforderungen an Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit. Die Mitgliedstaaten müssen neue Beschränkungen so schnell wie möglich melden und zentrale Anlaufstellen für Unternehmen einrichten. Rückmeldungen zu dem Verordnungsvorschlag sind bis zum 8. Dezember 2022 möglich.

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