Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2022

Russland-Sanktionen zu Rechtsdienstleistungen – Rat

Der Rat hat am 6. Oktober 2022 ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland angenommen. In diesem nunmehr achten Paket sind auch Rechtsdienstleistungen enthalten.

14.10.2022Newsletter

So wird es in Verordnung 2022/1904 und Ratsbeschluss 2022/1909 verboten, direkt oder indirekt Rechtsberatungsdienste zu erbringen an die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

„Rechtsberatungsdienstleistungen“ sind in diesem Sinne die Rechtsberatung von Mandanten in nichtstreitigen Angelegenheiten, einschließlich Handelsgeschäften, bei denen es um die Anwendung oder Auslegung von Rechtsvorschriften geht; die Teilnahme mit oder im Namen von Mandanten an Handelsgeschäften, Verhandlungen und sonstigen Geschäfte mit Dritten; die Ausarbeitung, Ausfertigung und Überprüfung von Rechtsdokumenten. Nicht erfasst sein sollen die Vertretung, Beratung, Ausarbeitung oder Überprüfung von Dokumenten im Rahmen von Rechtsvertretungsdienstleistungen, insbesondere in Angelegenheiten oder Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Gerichten, anderen ordnungsgemäß eingerichteten offiziellen Gerichten oder in Schieds- oder Mediationsverfahren.

Von diesem Verbot gibt es wiederum Ausnahmen, u.a. für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in Gerichtsverfahren und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf unbedingt erforderlich sind und für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Gewährleistung des Zugangs zu Gerichts-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren in einem Mitgliedstaat unbedingt erforderlich sind.

Die BRAK hat bereits in einem Schreiben an Justizminister Buschmann und in einer Pressemitteilung reagiert.

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