Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2022

Bericht über die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation über einen geplanten Bericht über die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung durch. Interessenträger sind dazu aufgefordert, bis zum 21. Februar 2022 Stellung zu nehmen.

03.02.2022Newsletter

Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung trat im Mai 2016 in Kraft, ihre Umsetzungsfrist endete im Mai 2018. In Art. 62 ist vorgesehen, dass die Kommission dem EP und dem Rat bis zum 6. Mai 2022 in einem Bericht die Anwendung und Funktionsweise der Richtlinie bewertet und Probleme aufgezeigt werden. Dieser Bericht soll nun erarbeitet werden. Die Richtlinie regelt insbesondre die innerstaatliche Verarbeitung von Daten, welche für die Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung verarbeitet werden.

Weiterführender Link: