Grenzüberschreitende Beweisaufnahme und Zustellung gerichtlicher Schriftstücke – KOM
Die Kommission hat am 25. Januar 2022 zwei Initiativen zum Erlass zweier Durchführungsverordnungen zur Einführung eines neuen dezentralen IT-Systems, zum einen für den Datenaustausch bei grenzüberschreitenden Beweisaufnahmen (zur Verordnung (EU) 2020/1783) und zum anderen für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher Schriftstücke (zur Verordnung (EU) 2020/1784), jeweils in Zivil- und Handelssachen, gestartet.
Durch den Einsatz moderner Technologien soll die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten verbessert werden. Das Austausch-System zur Beweisaufnahme (Taking of Evidence exchange System) und das System zum Austausch gerichtlicher Schriftstücke (Service of Documents exchange system) sollen den direkten Austausch zwischen den Mitgliedstaaten, ohne Einschaltung der EU-Institutionen, ermöglichen. Mit den Verordnungen sollen technische Spezifikationen, Maßnahmen und andere Erfordernisse für die Einführung eines dezentralisierten IT-Systems bestimmt werden. Interessenträger können sich bis zum 22. Februar 2022 dazu äußern.
Weiterführende Links:
- Initiative zur Grenzüberschreitenden Beweisaufnahme (Januar 2022)
- Initiative zur Zustellung gerichtlicher Schriftstücke (Januar 2022)