Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 2/2022

Leitlinien zum Auskunftsrecht der betroffenen Personen – EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 28. Januar 2022 Leitlinien zum Auskunftsrecht der betroffenen Personen veröffentlicht und führt darüber eine öffentliche Konsultation durch.

03.02.2022Newsletter

Inhaltlich beschäftigen sich die Leitlinien des EDSA mit dem in Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgelegten Auskunftsrecht für betroffene Personen, mit welchem das Ziel verfolgt wird, dass dem Einzelnen ausreichende, transparente und leicht zugängliche Informationen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit er die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Richtigkeit der verarbeiteten Daten erkennen und überprüfen kann. Dabei hält es der EDSA für notwendig, spezifischere Leitlinien für die Umsetzung des Auskunftsrechts in verschiedenen Situationen zu erstellen. In den Leitlinien sollen die verschiedenen Aspekte des Auskunftsrechts entsprechend analysiert werden. Interessenträger haben bis 11. März 2022 die Gelegenheit, sich zu beteiligen.

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