Richtlinie über Geschlechtergleichstellung in Vorständen – EP
Das EP hat am 22. November 2022 die erstmals vor zehn Jahren vorgeschlagene Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten angenommen. Danach sollen bis Ende Juni 2026 mindestens 40% der Posten nicht geschäftsführender Direktoren und 33% aller Unternehmensleitungsposten von Frauen besetzt werden. Das Hauptkriterium in Auswahlverfahren soll weiterhin die Leistung sein.
Wenn ein Unternehmen die Ziele nicht erreicht, muss es auf seiner Website einen Bericht darüber veröffentlichen, wie es beabsichtigt, dies zu ändern. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten fallen dabei nicht unter die Richtlinie. Für Unternehmen, die keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren haben, sollen die Mitgliedstaaten abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen vorsehen. Da auch der Rat der Richtlinie bereits zugestimmt hat, wird diese 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre.
Weiterführende Links:
- Richtlinie über die Verbesserung der Geschlechtergleichstellung (EN) (Nov 2012)
- Empfehlung für die zweite Lesung im EP (EN) (Nov 2022)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 19/2022