Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2022

DAC-6-Richtlinie verstößt gegen Grundrechtecharta – EuGH

Der EuGH hat am 8. Dezember 2022 in der Rechtssache C-694/20 Orde van Vlaamse Balies, IG, Belgian Association of Tax Lawyers, CD, JU gegen Vlaamse Regering eine Vorschrift der DAC-6-Richtlinie wegen Missachtung der Bedeutung der anwaltlichen Vertraulichkeit für rechtswidrig erklärt. Die Richtlinie enthält Meldepflichten über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die auch Anwältinnen und Anwälte treffen.

09.12.2022Newsletter

Konkret handelt es sich um die Vorgabe in Art. 8 ab Abs. 5, dass ein Anwalts-Intermediär, welcher sich aufgrund seiner Stellung als Berufsgeheimnisträger auf eine Ausnahme von der Meldepflicht beruft, andere ggf. vorhandene Intermediäre davon unterrichten muss. Im Ausgangsfall ging es um die flämische Umsetzung dieser Vorschrift. Der EuGH hat nun entschieden, dass hierin ein Eingriff in das in Art. 7 der Charta garantierte Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant liege, da sie nicht verhältnismäßig sei. Zum einen liege dies schon in der unmittelbaren Information an die anderen Intermediäre, zum anderen erführen mittelbar auch die Steuerbehörden von dem Anwalt-Mandantenverhältnis. Deutschland hat von der in der fraglichen Vorschrift vorgesehenen Möglichkeit, Anwälten eine Ausnahme von der Meldepflicht zu gewähren, würden sie durch die Meldung gegen nationale Regeln über das Berufsgeheimnis verstoßen, keinen Gebrauch gemacht. Die BRAK hat auch an der deutschen Regelung herbe Kritik geäußert, da diese ebenfalls die anwaltliche Vertraulichkeit missachtet.

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