Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 22/2022 v. 09.12.2022

Allgemeine Ausrichtungen zur Geldwäsche; DAC-6 Richtlinie verstößt gegen Grundrechtecharta; Sanktionsverstöße als EU-Straftat; Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung der Umgehung von Sanktionen; Strafrechtliche Verfolgung der in der Ukraine begangenen Verbrechen; Empfehlungen zur Untersuchungshaft; Einigung im E-Evidence – Trilog; Allgemeine Ausrichtung zum AI-Act; Reform des EU-Designrechts; Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

09.12.2022Newsletter
  • Der Rat hat am 7. Dezember 2022 seine Positionen zur Geldwäscheverordnung und zur neuen Geldwäscherichtlinie vorgelegt. Die BRAK hatte sich im Vorfeld kritisch insbesondere mit der geplanten 6. Geldwäscherichtlinie auseinander gesetzt, da diese eine nationale Aufsichtsbehörde auch über die Selbstverwaltung vorsieht.
  • Der EuGH hat am 8. Dezember 2022 in der Rechtssache C-694/20 Orde van Vlaamse Balies, IG, Belgian Association of Tax Lawyers, CD, JU gegen Vlaamse Regering eine Vorschrift der DAC-6-Richtlinie wegen Missachtung der Bedeutung der anwaltlichen Vertraulichkeit für rechtswidrig erklärt. Die Richtlinie enthält Meldepflichten über grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die auch Anwältinnen und Anwälte treffen.
  • Der Rat hat am 28. November 2022 einstimmig beschlossen, Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der EU in die Liste der „EU-Straftaten“ aufzunehmen, um die Umsetzung der gegen Russland ergangenen Sanktionen effektiver zu machen.
  • Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 Empfehlungen zu Rechten und Bedingungen in der Untersuchungshaft vorgelegt. Von Seiten der Anwaltschaft ist eine solche Initiative seit langem gefordert worden.
  • Rat und EP haben sich am 29. November 2022 auf einen Kompromiss im E-Evidence - Dossier geeinigt. Die BRAK hatte das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an kritisch begleitet und auf zahlreiche rechtsstaatliche Bedenken hingewiesen.
  • Der Rat hat am 6. Dezember 2022 seine Position zum sog. AI Act festgelegt. Die BRAK hatte sich kritisch zum Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission im August 2021 geäußert und insbesondere auf die Gefahren für grundrechtlich geschützte Positionen durch KI in der Strafverfolgung und Massenüberwachung hingewiesen.
  • Die Europäische Kommission hat am 28. November 2022 neue Regelungen zum Schutz von gewerblichen Geschmacksmustern vorgeschlagen. Mit einer Richtlinie und einer Verordnung soll das Design von Produkten, das sich z. B. aus ihrer Farbe, Form und Werkstoff zusammensetzt, vor unbefugter Nutzung geschützt werden.