Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2022

EU-Lieferkettengesetz – KOM

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz veröffentlicht. Durch den Vorschlag soll Rechtssicherheit für Unternehmen hinsichtlich ihrer Pflichten im Binnenmarkt hergestellt und sollen Bedenken der Verbraucher zu ethisch fragwürdigen Produkten adressiert werden.

04.03.2022Newsletter

Der Vorschlag enthält die Verpflichtung, im Rahmen von Due Diligence - Prüfungen tatsächliche oder potentielle menschenrechtliche oder umweltbezogene Auswirkungen zu identifizieren und diese abzustellen oder zu verringern sowie Haftungsregelungen für die Verletzung dieser Pflichten; es sollen Klage-, Monitoring und Kommunikationsmechanismen eingerichtet werden. Opfer von Menschenrechts- und Umweltverstößen sollen die Möglichkeit erhalten, Schadensersatz einzufordern. Die Mitgliedstaaten sollen unabhängige nationale Aufsichtsstellen zur Überwachung dieser Pflichten benennen.

Die Regeln sollen auf zwei Arten von EU-Unternehmen bestimmter Größe bzw. in bestimmten Sektoren tätig anwendbar sein sowie auf in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen, auf die die Voraussetzungen (in der EU generiert) ebenfalls zutreffen.

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