Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Klage gegen Urheberrechtsrichtlinie – EuGH

Der EuGH hat am 26. April 2022 in der Rechtssache Polen/Parlament und Rat (C-401/19) eine Klage von Polen gegen Art. 17 der Urheberrechtsrichtlinie abgewiesen. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung seien durch klare und präzise Grenzen für die Maßnahmen gerechtfertigt.

29.04.2022Newsletter

Art. 17 der Richtlinie 2019/790 sieht vor, dass die Dienstanbieter für das Teilen von Online-Inhalten unmittelbar haften, wenn Schutzgegenstände von den Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden. Von dieser Haftung können sie sich jedoch befreien, indem sie die hochgeladenen Inhalte aktiv überwachen. Nach Ansicht Polens verstößt dies gegen die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Haftungsregelung eine Einschränkung dieser Rechte bewirken kann, diese jedoch gerechtfertigt ist. Zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums habe der Unionsgesetzgeber eine klare und präzise Grenze für die Maßnahmen aufgestellt, indem er insbesondere Maßnahmen ausgeschlossen hat, die rechtmäßige Inhalte beim Hochladen filtern oder sperren. Jedoch müssten die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Bestimmung darauf achten, dass das Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht gewahrt bleibe.

Die Richtlinie trat am 6. Juni 2019 in Kraft und war bis zum 7. Juni 2021 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen.

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