Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Mangelhafte Umsetzung der Entscheidungen von EuGH und EGMR – EIN/DRI

Das European Implementation Network (EIN) hat gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) eine Studie über die mangelhafte Umsetzung der Entscheidungen von EuGH und EGMR vorgelegt. Durch Nichtumsetzung der Urteile werde letztlich die Rechtsstaatlichkeit in Europa beeinträchtigt. In Deutschland betrifft dies auch eine Entscheidung über den Schutz von Anwälten.

29.04.2022Newsletter

Einerseits beträfen die Entscheidungen oft den Schutz grundsätzlicher Werte oder zuletzt oft die Kontrolle der Judikative durch die Exekutive. Andererseits stelle die Umsetzung von Urteilen per se einen elementaren Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit dar. Die Nichtumsetzung bzw. verspätete Umsetzung betreffe insbesondere die EGMR-Urteile, jedoch sehe sich auch der EuGH zunehmend nichtkonformem Verhalten seitens der Mitgliedstaaten ausgesetzt - obwohl seine Urteile anders als die des EGMR durch die Europäische Kommission mittels finanzieller Sanktionen durchgesetzt werden können.

Bezüglich der Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen befindet sich Deutschland im EU-Mittelfeld. Die durchschnittliche Zeit bis zur Umsetzung wichtiger Entscheidungen in Deutschland beträgt der Studie zufolge drei Jahre und zwei Monate. Beispiele für noch nicht umgesetzte Entscheidungen sind Sommer v. Germany zu mangelhaften Garantien bei der Ermittlung in Anwaltskonten, Hentschel and Stark v. Germany über Polizeigewalt und Roth v. Germany über ungerechtfertigte, wiederholte Leibesvisitationen im Gefängnis.

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