Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Vorschlag für SLAPP-Richtlinie – KOM

Die Europäische Kommission hat am 27. April 2022 einen Richtlinienvorschlag zu SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) veröffentlicht.

29.04.2022Newsletter

Die Richtlinie umfasst SLAPP-Klagen in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug. Damit sollen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Verteidigung der Grundrechte, Frauenrechte, Umweltrechte etc. einsetzen, besser gegen offenkundig unbegründete oder missbräuchliche Zivilverfahren geschützt werden. Die Richtlinie soll u. a. die vorzeitige Einstellung offenkundig unbegründeter Gerichtsverfahren ermöglichen, die Verfahrenskosten dem Kläger auferlegen und dem Betroffenen Schadensersatz für den erlittenen materiellen oder immateriellen Schaden zusprechen. Außerdem sollen Gerichte abschreckende Sanktionen verhängen können. Betroffene sollen auch vor Urteilen aus Drittländern geschützt werden. Daneben hat die Kommission eine Empfehlung angenommen, welche die Richtlinie ergänzt. Diese findet unmittelbar Anwendung.

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