Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2023

Erweiterungspaket 2023 angenommen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2023 ihr Erweiterungspaket 2023 angenommen.

10.11.2023Newsletter

Gegenstand des diesjährigen Erweiterungspaketes ist die Bewertung des derzeitigen Sachstandes und der Fortschritte Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovos, Montenegros, Nordmazedoniens, Serbiens, der Türkei und erstmals auch der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens mit Blick auf den Beitritt zur Europäischen Union. Neben der Hauptmitteilung der Kommission setzt sich das jährliche Erweiterungspaket aus detaillierten Länderberichten zusammen, die inhaltlich u. a. auch Empfehlungen und Leitlinien zu den Reformprioritäten umfassen. Der Fokus liegt insbesondere auf den Fortschritten bei der Umsetzung grundlegender Reformen vor dem Hintergrund der in Art. 49 i.V.m. Art. 2 des Vertrages über die Europäische Union normierten Werte.

Angesichts laufender Reformbemühungen hat die Kommission gegenüber dem Rat die Empfehlung ausgesprochen, in Beitrittsverhandlungen mit Moldau und der Ukraine einzutreten, sobald gewisse Schlüsselmaßnahmen angenommen wurden. Auch mit Blick auf Bosnien und Herzegowina wurde der Eintritt in Beitrittsverhandlungen empfohlen, sobald die Beitrittskriterien im erforderlichen Maß erfüllt seien. Georgien soll der Kandidatenstatus zuerkannt werden.

Nachfolgend ist es am Rat, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen und Beschlüsse über die nächsten Schritte im Erweiterungsprozess zu fassen.

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