Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2023

Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren – KOM

Der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) des EP hat am 25. Oktober 2023 seinen Bericht zum Vorschlag einer Richtlinie der Europäischen Kommission zur Förderung der Reparatur von Waren mit 38 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen.

10.11.2023Newsletter

Das formulierte Ziel des am 22. März 2023 seitens der Europäischen Kommission angenommenen Richtlinienvorschlags ist, eine neue Reparaturkultur in Europa einzuführen – nicht nur für den Zeitrahmen der gesetzlichen Garantielaufzeit, sondern auch darüber hinaus. Einer der hierzu herangezogenen Hebel ist die umfangreiche Einführung reparaturbezogener Informationsverpflichtungen gegenüber den Verbrauchern. Der angenommene Bericht des IMCO-Ausschusses sieht mit Blick auf die Informationskette jedoch eine freiwillige Bereitstellung des in Annex 1 vorgesehenen europäischen Informationsformulars für Reparaturbetriebe vor und nicht wie die Kommission eine obligatorische Verpflichtung, der noch vor Vertragsabschluss nachzukommen ist. Soweit sich der Reparaturbetrieb dazu entscheidet, das Informationsformular zur Verfügung zu stellen, sollen die Hersteller jedoch in der Verpflichtung stehen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Mit Blick auf die Reparaturverpflichtung selbst sieht der Richtlinienvorschlag der Kommission außerhalb des Haftungsbereiches der Verkäufer eine Herstellerverpflichtung vor, Warenmängel gegen Entgelt zu reparieren. Der Geltungsbereich wird hierbei auf bestimmte Produktgruppen beschränkt. Eine Ausnahme von der Reparaturverpflichtung soll für den Fall der Unmöglichkeit geschaffen werden. Hier konkretisiert der angenommene Bericht, dass sich der Hersteller dieser Verpflichtung nur im Falle tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit entziehen könne. Ein bloßer Verweis auf die Kosten genüge nicht. 

Über den angenommenen Bericht soll in der Plenarsitzung vom 20. bis 23. November 2023 abgestimmt werden. Sobald auch der Rat seine Position angenommen hat, können sodann die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen.

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