Bekämpfung der Schleuserkriminalität – KOM
Die Europäische Kommission hat am 28. November 2023 einen Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen zum Vorgehen gegen Schleuserkriminalität vorgelegt. Dieser besteht aus einer Richtlinie über gemeinsame Mindestvorschriften und einer Verordnung zur verstärkten Zusammenarbeit in der EU.
Die Mindestvorschriften sollen sich auf die Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der EU beziehen, ferner soll es harmonisierte Strafen geben. Dafür soll auch der Tatbestand der Schleusung genau definiert werden. Mit ihrer Verordnung bezweckt die Kommission die Stärkung von Europol sowie der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (November 2023)
- Richtlinie über Mindestvorschriften (EN) (November 2023)
- Verordnung zur Stärkung der Zusammenarbeit (EN) (November 2023)