Unmöglichkeit der Übertragung von Urlaubstagen während Quarantäne – EuGH
Urlaubstage, die in Quarantäne verbracht werden mussten, können nicht auf einen späteren Zeitraum übertragen werden. Das hat der EuGH am 14. Dezember 2023 in der Rechtssache Sparkasse Südpfalz (C-206/22) entschieden.
Ein Arbeitnehmer musste seinen Jahresurlaub in Quarantäne verbringen, weil er zuvor Kontakt mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatte. Sein Arbeitgeber lehnte den Antrag ab, die Urlaubstage auf einen späteren Zeitraum übertragen zu dürfen, wogegen der Arbeitnehmer Klage erhob. Das Arbeitsgericht legte dem EuGH die Frage vor, ob das Unionsrecht verlange, dass solche Urlaubstage, wie bei einer Arbeitsunfähigkeit, übertragen werden können. Der EuGH entschied, dass dies nicht der Fall sei, weil eine Quarantäne dem Zweck des Urlaubs, nämlich der Entspannung und Erholung, nicht entgegenstehe.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EuGH (Dezember 2023)
- Urteil des EuGH (Dezember 2023)