Beitritt zur Istanbulkonvention – EP
Die Abgeordneten des EP forderten in einer Entschließung am 14. Februar 2023 den Beitritt der EU zur Istanbulkonvention gegen Gewalt gegen Frauen. Der EuGH hatte bestätigt, dass die EU die Konvention auch ohne Einstimmigkeit ratifizieren kann.
Die Abgeordneten nahmen die Entschließung mit 469 zu 104 Stimmen bei 55 Enthaltungen an. Sie forderten die Mitgliedstaaten dazu auf, falsche Informationen über die Konvention zu bekämpfen und diese vollständig umzusetzen. Sie betonen u. a., dass Stereotypisierung und geschlechtsspezifische Voreingenommenheit im Justizsystem sowie das Fehlen einer geschlechtsspezifischen, wirksamen und zügigen Strafverfolgung, den Zugang zum Recht für Frauen beeinträchtigen. Jede dritte Frau in der EU habe demnach physische oder sexuelle Gewalt erfahren.
Im Herbst hatte der FEMM - Ausschuss des EP bereits eine Studie über den Regulierungsrahmen der Mitgliedstaaten gegen geschlechtsspezifische Gewalt veröffentlicht.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Februar 2023)
- Entschließung des EP (Februar 2023)
- Studie des EP (EN) (Oktober 2022)