Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 3/2023 v. 17.02.2023

Beitritt zur Istanbulkonvention; Moratorium für Pegasus; Rechtsprechungsübersicht zu Neuen Technologien; Berichtsentwurf zum Datengesetz angenommen; Vertragsverletzungsverfahren wegen Whistleblowerrichtlinie; Bericht zum Richtlinienvorschlag über Plattformarbeit angenommen; Stärkung der EU-Betriebsräte durch Reformierung der EBR-Richtlinie

17.02.2023Newsletter
  • Die Abgeordneten des EP forderten in einer Entschließung am 14. Februar 2023 den Beitritt der EU zur Istanbulkonvention gegen Gewalt gegen Frauen. Der EuGH hatte bestätigt, dass die EU die Konvention auch ohne Einstimmigkeit ratifizieren kann.
  • Im Sonderausschuss PEGA des EP sprach sich die Berichterstatterin Sophia in’t Veld (ALD/NL) Anfang Januar für ein Moratorium für die Spionagesoftware Pegasus aus – die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, forderte selbiges in einer Erklärung Ende Januar 2023.
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Januar 2023 eine aktualisierte Fassung des Informationsblattes zur Rechtsprechung des EGMR zu Neuen Technologien veröffentlicht. Die von der Presseabteilung des EGMR zusammengestellten Informationsblätter dienen einer thematisch sortierten Überblicksverschaffung über die Rechtsprechung des EGMR.
  • Der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) angenommene Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Verordnung zu einem einheitlichen Rechtsrahmen für den fairen Zugang und die Nutzung von Daten (Datengesetz) würde zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo riesige Datenmengen für das Training von Algorithmen benötigt werden.
  • Die Europäische Kommission hat am 15. Februar 2023 beschlossen, acht europäische Länder (Deutschland, Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen) vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.