Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 3/2023

Vertragsverletzungsverfahren wegen Whistleblowerrichtlinie – KOM

Die Europäische Kommission hat am 15. Februar 2023 beschlossen, acht europäische Länder (Deutschland, Tschechien, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen) vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben.

17.02.2023Newsletter

Die Richtlinie, die in Deutschland nicht umgesetzt wurde, erlegt den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auf, Hinweisgebern unabhängig davon, ob sie in Behörden oder in Unternehmen tätig sind, geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden. Der Hinweisgeberschutz muss sowohl intern (innerhalb einer Organisation) als auch extern (Meldung an die zuständige Behörde) gewährleistet sein. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, bis zum 17. Dezember 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Bestimmungen der Richtlinie nachzukommen. Die Kommission richtete im Januar 2022 Aufforderungsschreiben an 24 Mitgliedstaaten wegen nicht fristgerechter Umsetzung und Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen an die Kommission. Darüber hinaus übermittelte sie im Juli 2022 mit Gründen versehene Stellungnahmen an 15 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten. Im September 2022 folgten Stellungnahmen an vier weitere Mitgliedstaaten. Da die Antworten von acht Mitgliedstaaten auf die Stellungnahmen der Kommission nicht zufriedenstellend waren, hat die Kommission beschlossen, diese Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Bereits Stellung genommen hat die BRAK zum geplanten „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", das der Bundesrat Anfang Februar gestoppt hat.

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