Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2023

Umsetzung der PKH-Richtlinie – KOM

Die Europäische Kommission hat im Februar ihren Umsetzungsbericht zur Richtlinie 2016/1919 aus dem Jahr 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (sog. PKH-Richtlinie) veröffentlicht und dabei noch einige Mängel festgestellt.

17.03.2023Newsletter

Die Richtlinie zielt darauf ab, die wirksame Anwendung des Rechts auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren und für gesuchte Personen in EuHB-Verfahren zu verbessern. Die Untersuchung stellt einen Mehrwert der Richtlinie fest, jedoch gibt es in der Umsetzung auch Schwierigkeiten, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen, mit denen der Anwendungsbereich der Richtlinie nicht abgedeckt wird (Art. 2 der Richtlinie), sowie Unzulänglichkeiten bei der rechtzeitigen Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie). Die Europäische Kommission verfolgt die Lage weiterhin und kündigt an, ggf. Maßnahmen zu ergreifen.

Deutschland hatte wie andere Staaten bis zum Ende der Umsetzungsfrist noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen vermeldet, so dass ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden war. Dies wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt. Hier gibt es das Modell der Pflichtverteidigung.

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