Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 5/2023 v. 17.03.2023

Konkretisierung des Verbraucherbegriffs; Haftbedingungen in Europa; Umsetzung der PKH-Richtlinie; Bericht über ihre Aktivitäten; Position zum Data Act festgelegt; Anwendbarkeit der DSGVO im Zivilgerichtsverfahren; Neue Initiativen zu Grenzschutz und Rückführungen; Arbeitnehmerschutz durch Gewährleistung wöchentlicher und täglicher Ruhezeit; Rechtsprechungsstatistik 2022 veröffentlicht

17.03.2023Newsletter
  • Für die Feststellung, ob eine Person, die einen Vertrag geschlossen hat, als „Verbraucher“ eingestuft werden kann, sind die mit dem Abschluss dieses Vertrags verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen Ziele zu berücksichtigen, und zwar unabhängig von der Frage, ob diese Person ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig ausübt.
  • Die Bedingungen in europäischen Gefängnissen sorgen seit langem für Besorgnis in der Anwaltschaft. Das EP widmet dem nun eine Studie, die Probleme im engeren Sinne ebenso wie verwandte Themen wie die übermäßige Verhängung der Untersuchungshaft behandelt.
  • Die Europäische Kommission hat im Februar ihren Umsetzungsbericht zur Richtlinie 2016/1919 aus dem Jahr 2016 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls (sog. PKH-Richtlinie) veröffentlicht und dabei noch einige Mängel festgestellt.
  • Die Europäische Staatsanwaltschaft hat im März ihren Jahresbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Dabei handelt es sich um den ersten Bericht über ein volles Jahr, nachdem sie Mitte 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen hatte.
  • Der vom ITRE-Ausschuss des EP ausgearbeitete Berichtsentwurf zum Gesetz über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act) ist vom EP am 14. März 2023 angenommen worden.