Bewertung des EU-Urheberrechts für sehbehinderte Menschen – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Sondierung zur Bewertung von Sonderregelungen im EU-Urheberrecht für sehbehinderte Menschen durch. Rückmeldungen sind noch bis zum 11. Mai 2023 möglich.
Die sog. Marrakesch-Richtlinie (EU) 2017/1564 sieht für blinde, sehbehinderte und lesebehinderte Menschen Ausnahmen vom Urheberrecht zum barrierefreien Zugang zu veröffentlichten Werken wie Büchern und gedruckten Texten vor. Die sog. Marrakesch-Verordnung (EU) 2017/1563 sieht Erleichterungen für den Austausch von Verfielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format mit Drittstaaten vor. Beide Rechtsakte dienen der Umsetzung des im Jahr 2014 u. a. von der EU unterzeichneten Vertrags von Marrakesch. Die nun laufende Bewertung der Rechtsakte soll insbesondere die Auswirkungen bestimmter Ausgleichsregelungen untersuchen. Sie soll bis zum 11. Oktober 2023 abgeschlossen werden.
Weiterführende Links:
- Sondierung (April 2023)
- Marrakesch-Verordnung (September 2017)
- Marrakesch-Richtlinie (September 2017)