Vertragsverletzungsverfahren wegen Terrorismusrichtlinie – KOM
Die Europäische Kommission hat am 19. April 2023 die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung beschlossen.
Die Richtlinie enthält Bestimmungen zur Sanktionierung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund. Darunter sind insbesondere auch Vorschriften zur Unterstützung von Opfern. Sie war bis September 2018 in nationales Recht umzusetzen. Im Sommer 2021 unternahm die Kommission durch die Versendung von Aufforderungsschreiben zur Behebung von Mängeln an die betroffenen Staaten den ersten Schritt hin zum Vertragsverletzungsverfahren. Nachdem die Antworten die Kommission nicht überzeugt hatten, versendet sie nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Staaten. Diese haben zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren und die Maßnahmen zu ergreifen, andernfalls wird ggf. ein Verfahren beim EuGH eingeleitet. Neben Deutschland sind Kroatien, Litauen, Luxemburg, Polen und Finnland betroffen.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung der Kommission in Deutschland (April 2023)