Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2024

Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformbeschäftigte – Rat

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Oktober 2024 die Richtlinie über Plattformarbeit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten angenommen.

25.10.2024Newsletter

Durch die Richtlinie soll die Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung transparenter gemacht werden. Außerdem sollen automatisierte Systeme verpflichtend von qualifiziertem Personal überwacht werden und Beschäftigte das Recht bekommen, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Weiterhin wird eine gesetzliche Vermutung dahingehend eingeführt, dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt, wenn ein gewisses Maß an Kontrolle und Steuerung vorliegt. Die Richtlinie wird im nächsten Schritt vom Rat und EP unterzeichnet und tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Innerhalb der darauffolgenden zwei Jahre müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

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