Deutschland wegen Abschiebung eines Flüchtlings verurteilt – EGMR
Der EGMR hat Deutschland am 15. Oktober 2024 in der Rechtssache H.T. v. Germany and Greece (13337/19) wegen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention durch die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland verurteilt.
Der syrische Flüchtling hatte die EU in Griechenland erstmals betreten und dort einen Asylantrag gestellt. Wegen schlechter Bedingungen im Flüchtlingslager machte er sich auf den Weg nach Deutschland, wo er an der Grenze zu Österreich mit falschen Ausweispapieren von der Polizei aufgegriffen wurde. Ein Asylantrag des Mannes wurde gegen seinen Wunsch in Deutschland nicht registriert und auch ein Anwalt wurde ihm nicht zur Seite gestellt. Der Beschluss, auf dessen Grundlage er schließlich ausgeliefert wurde, war ihm zudem erst kurz vor seiner Abschiebung und nur auf Englisch ausgehändigt worden, was der Mann nicht verstand. Noch am selben Tag wurde er schließlich aufgrund eines Verwaltungsabkommens zwischen Deutschland und Griechenland nach Griechenland abgeschoben und dort für zwei Monate inhaftiert.
Laut dem Urteil habe Deutschland es versäumt, seiner verfahrensrechtlichen Verpflichtung aus Art. 3 der EMRK nachzukommen, indem es weder durch entsprechende Garantien in der Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland noch durch individuelle Überzeugung sicherstellte, dass der Zugang zu einem angemessenen Asylverfahren in Griechenland ermöglicht würde und keine Gefahr einer Abschiebung in ein Land bestand, in dem ihm Verfolgung oder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen sowie der Mann in Griechenland nicht unter Bedingungen inhaftiert werde, die gegen Menschenrechte verstoßen.
Weiterführender Link:
- Urteil des EGMR (EN) (Oktober 2024)