Datenschutz und Strafverfolgung – HLG Going Dark
Im November 2024 hat die Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Zugang zu Daten für die Strafverfolgung ihren Abschlussbericht vorgelegt, nachdem sie bereits im Frühling Empfehlungen veröffentlicht hatte. Diese stießen seitens Grundrechts- und Datenschützern auf herbe Kritik.
Die Kommission hatte diese sog. HLG - High-Level Gruppe - im Juni 2023 mit dem Ziel eingerichtet, die täglichen Herausforderungen von Ermittlerinnen und Ermittlern in Bezug auf den Zugang zu Daten zu untersuchen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Strafverfolgung sei Kriminellen im Umgang mit modernen Technologien nicht mehr gewachsen. Der Begriff „Going Dark“ - Name der Gruppe und ursprünglich durch das FBI geprägt - bezeichnet das Phänomen, dass Bürgerinnen und Bürger zunehmend auf Verschlüsselungstechnologien zurückgreifen. Polizei und Geheimdienste haben keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten und beklagen, in ihrer Arbeit eingeschränkt zu sein.
Der Abschlussbericht befasst sich mit den drei großen Themenblöcken digitale Forensik (Sammlung und Datenanalyse durch die Strafverfolgung), (Vorrats-)Datenspeicherung und rechtmäßige Überwachung. Es werden Lösungsansätze für die Empfehlungen aus dem Mai 2024 in zehn sog. Clustern, die jeweils Kapazitätsausbau, Kooperation mit der Industrie und Standardisierung sowie legislative Maßnahmen betreffen, formuliert. Dabei befasst sich Cluster 4 im ersten Kapitel über digitale Forensik mit dem Einbau von sog. „Hintertüren“ in verschlüsselte Kommunikation, was nicht zuletzt eine Bedrohung für das Mandatsgeheimnis mit sich bringen würde. Im Kapitel über die Daten- bzw. Vorratsdatenspeicherung wird der dringende Bedarf einer EU-einheitlichen Regulierung, schon zur Unterstützung der E-Evidence Verordnung, vorgebracht. Diese müsse dann aber – so Cluster 6 – auch diversen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, darunter die Wahrung der Rechte des Angeklagten.
Die Institutionen sind nun aufgerufen, (auch) legislative Vorschläge aus den Empfehlungen zu erarbeiten. Der Rat hat den Abschlussbericht bereits in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 aufgegriffen und die Kommission zu einem konkreten Umsetzungsplan innerhalb von sechs Monaten aufgefordert. Expertinnen und Experten der BRAK haben sich über den CCBE an einem offenen Brief diverser Organisationen auf Initiative der Digitalrechteorganisation EDRi beteiligt, in welchem auf die massiven Risiken, die in den Vorschlägen des Berichts stecken, hingewiesen wird, und auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich bereits kritisch geäußert.
Weiterführende Links:
- Abschlussbericht der HLG (EN) (November 2024)
- Empfehlungen der HLG (EN) (Mai 2024)
- Offener Brief der Verbände (EN) (Dezember 2024)
- Schlussfolgerungen des Rates (EN) (Dezember 2024)
- Stellungnahme des EDSA (EN) (November 2024)