Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 22/2024 v. 20.12.2024

Urteil im Vorlageverfahren zum Fremdbesitz; Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; Stellungnahme zur Implementierung des E-Evidence-Pakets; Datenschutz und Strafverfolgung – HLG Going Dark; Allgemeine Ausrichtung zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität; Konvention zum Schutz der Anwaltschaft kurz vor Finalisierung; Systemische Schwachstellen im Asylverfahren; Programm der polnischen EU-Ratspräsidentschaft; „Nachrichten aus Brüssel“ machen Winterpause

20.12.2024Newsletter
  • Im November 2024 hat die Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Zugang zu Daten für die Strafverfolgung ihren Abschlussbericht vorgelegt, nachdem sie bereits im Frühling Empfehlungen veröffentlicht hatte. Diese stießen seitens Grundrechts- und Datenschützern auf herbe Kritik.
  • Der Europarat arbeitet an einem Meilenstein zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt. In einem internationalen Abkommen, einer sog. Konvention, sollen künftig elementare Rechte der Anwaltschaft kohärent und rechtsverbindlich abgesichert werden. Der jahrelang auch unter Mitwirkung der BRAK ausgearbeitete Konventionstext passierte zuletzt wichtige Gremien des Europarats. Ein Textentwurf wurde nun erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  • Der EuGH hat am 19. Dezember 2024 im Fall Tudmur (C-185/24 und C-189/24) entschieden, dass systemische Schwachstellen im Asylverfahren und bezüglich der Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern nicht allein dadurch festgestellt werden können, dass ein Mitgliedstaat einseitig die Aufnahme von Asylbewerbern aussetzt.
  • Mit dem 1. Januar 2025 löst Polen die ungarische Ratspräsidentschaft unter dem Motto „Security, Europe!“ ab. Damit wird der neue Dreiervorsitz eingeleitet, der auch Dänemark ab der zweiten Jahreshälfte 2025 sowie Zypern ab 2026 umfasst.