Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 3/2024

Überarbeitete Bekanntmachung zur Marktabgrenzung – KOM

Die Europäische Kommission hat am 8. Februar 2024 eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union in Form einer Mitteilung veröffentlicht.

16.02.2024Newsletter

Die veröffentlichte Bekanntmachung stellt die erste Überarbeitung seit der Bekanntmachung über die Marktabgrenzung im Jahr 1997 dar und ersetzt diese. Die Ermittlung des relevanten Marktes ist von entscheidender Bedeutung für das EU-Wettbewerbsrecht sowie die Ermittlung marktbeherrschender Stellungen und die Prüfung des Kartellverbots im Rahmen von Fusionskontrollverfahren. Ziel der überarbeiteten Bekanntmachung ist, der erheblichen Fortentwicklung und Dynamik von Gesellschaft, Technologie und Wettbewerb, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung und einen zunehmend vernetzten und globalisierten Handel, zu begegnen. Zudem soll der Praxis der Kommission bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sowie der Rechtsprechung der Unionsgerichte Rechnung getragen werden.

Konkret werden Fragen der Marktabgrenzung in Bezug auf digitale Märkte, besonders innovationsintensive Märkte und Märkte, auf denen künftig mit erheblichen technologischen oder regulatorischen Veränderungen zu rechnen ist, adressiert. Gleichfalls von der Kommission thematisiert werden die Ermittlung des räumlich relevanten Marktes sowie Beweis- und Nachweismöglichkeiten in Wettbewerbsverfahren. Damit soll die überarbeitete Bekanntmachung mehr Transparenz und Rechtssicherheit für beteiligte Akteure gewährleisten.

Weiterführender Link: