Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2025

Grenzüberschreitender Schutz für hilfsbedürftige Erwachsene – EP

Der Rechtsausschuss (JURI) des EP hat am 24. Juni 2025 mit 19 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen über seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zum Schutz hilfsbedürftiger Erwachsener abgestimmt. Damit soll der Schutz Erwachsener gewährleistet werden, die Unterstützung bei der Verwaltung von Vermögenswerten oder Immobilien sowie bei grenzüberschreitender medizinischer Versorgung benötigen.

04.07.2025 Newsletter

Die neuen Vorschriften sollen in grenzüberschreitenden Zivilverfahren gelten, in denen Erwachsene vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit benötigen. Dabei soll die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung grundsätzlich Vorrang vor der stellvertretenden Entscheidungsfindung haben. Die zuständigen nationalen Behörden sollen grenzüberschreitende Verbindungsbeamte benennen, die Erwachsene bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten den Gebrauch von künstlicher Intelligenz (KI) in Erwägung ziehen, um den Zugang zur Justiz zu verbessern, und ein neues Unterstützungs- und Vertretungszertifikat eine bestimmte Person dazu befugen, einen Erwachsenen in einem anderen EU-Land betreffend spezifizierter Entscheidungen zu unterstützen oder zu vertreten.

Das EP muss nun in einer der nächsten Plenarsitzungen über die Ausgestaltung des Verordnungsvorschlags abstimmen. Der Rat hat am 12. Juni 2025 bereits eine partielle Ausrichtung festgelegt, muss nun jedoch noch seinen Standpunkt endgültig festlegen, bevor der Trilog beginnt.

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