Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2023

Verordnungsvorschlag zum Schutz bedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen – KOM

Mit dem Verordnungsvorschlag soll der gleichberechtigte Zugang zur Justiz für unterstützungsbedürftige Personen in grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden.

09.06.2023Newsletter

Die Europäische Kommission legte am 31. Mai 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung über die Zuständigkeiten, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener vor, der noch von EP und Rat erörtert und verabschiedet werden muss.

Durch die Vorschriften zur Anerkennung von Schutzmaßnahmen und Vertretungsbefugnissen soll schutzbedürftigen Erwachsenen und ihren gesetzlichen Vertretern dazu verholfen werden, ihre Rechte in grenzüberschreitenden Verfahren zügiger und effizienter durchzusetzen. Um diesen Zweck zu erfüllen, enthält der Verordnungsvorschlag Vorschriften zur Erleichterung der digitalen Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten sowie zur Einführung eines europäischen Vertretungszertifikats.

Geschützt werden sollen das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Freizügigkeit. Ziel dieser Initiative ist es, die Rechtsvorschriften zur Bestimmung des für einen grenzüberschreitenden Sachverhalt zuständigen Gerichts, zu dem auf den Sachverhalt anwendbaren Recht und zur Anerkennung ausländischer Schutzmaßnahmen zu harmonisieren und zu vereinfachen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beispielsweise durch die Einrichtung zentraler Behörden, die miteinander kommunizieren können, zu erleichtern. Darüber hinaus dienen die vorgeschlagenen Regelungen dem Schutz des Rechts des Einzelnen auf Selbstbestimmung.

Darüber hinaus legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten vor, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zu werden oder zu bleiben, der nach Anhörung des EP vom Rat angenommen werden kann.

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