Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2025

Entwurf neuer GVO und neuer Leitlinien zu Technologietransfervereinbarungen – KOM

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Entwürfen der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen (GVO-TT) und der zugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 23. Oktober 2025 möglich.

25.09.2025Newsletter

Die GVO-TT regelt den Technologietransfer, also beispielsweise die Nutzung von Patenten oder Geschmacksmustern, zwischen Unternehmen. Die GVO-TT zielt unter anderem darauf ab, durch die Verbreitung von Technologie und der Schaffung von Anreizen für Forschung und Entwicklung sowie der Verbreitung von Technologien Effizienzgewinne zu ermöglichen und Innovationen zu fördern. Dazu legt sie fest, unter welchen Bedingungen bestimmte Technologietransfervereinbarungen vom EU-Kartellverbot gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen sind.

Die aktuelle Konsultation schließt an die Konsultation vom Frühjahr 2025 an, an der die BRAK sich mit einer Stellungnahme beteiligt hatte. Darin befürwortete sie die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungsverordnung, insbesondere in Bezug auf Datenrechte (sog. Data licensing) und wies darauf hin, dass es erforderlich sei, die Vorschriften zurBestimmung der Marktanteile zu überarbeiten, da diese in der Praxis nicht hinreichend umsetzbar seien.

Die Kommission möchte nun mit der neuen Konsultation in Erfahrung bringen, inwieweit die Rückmeldungen im Rahmen der vorhergehenden Konsultation in den neuen Entwürfen hinreichend berücksichtigt wurden.

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