Gruppenfreistellung von Technologietransfer-Vereinbarungen – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 25. April 2025 eine öffentliche Konsultation über die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) und die zugehörigen Leitlinien durch. Es soll nach Abschluss der Konsultation entschieden werden, ob die bestehenden Vorschriften fortgelten oder Änderungen geboten sind.
Die Geltungsdauer der derzeit geltenden Vorschriften endet am 30. April 2026. Die von der Kommission im Jahr 2023 und 2024 durchgeführte Bewertung der GVO-TT, in deren Rahmen auch die BRAK Stellung genommen hatte, hat ergeben, dass die GVO-TT zwar grundsätzlich weiterhin zweckdienlich und relevant ist, aber in einigen Bereichen möglicherweise Überarbeitungsbedarf besteht. Die aktuelle Initiative der Kommission zielt nun darauf ab, die Überarbeitung der GVO-TT vorzubereiten. Nach Abschluss der Konsultation soll insbesondere entschieden werden, ob die bisherigen Vorschriften unverändert erhalten bleiben oder zum Beispiel hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und einiger Schwellenwerte verändert werden sollen.
Weiterführende Links:
- Konsultation (Januar 2025)
- Aufforderung zur Stellungnahme (Januar 2025)
- Stellungnahme Nr. 42/2023 (Juli 2023) (EN)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 16/2023, 19/2022, 15/2021