Einigung bestätigt die Überarbeitung der Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten – Rat
Der Rat hat am 27. Oktober 2025 die Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte endgültig angenommen. Die Richtlinie soll dabei helfen, die Vertretung von Arbeitnehmern in großen multinationalen Unternehmen wirksamer zu machen.
Insbesondere präzisiert die Richtlinie den Umfang der länderübergreifenden Angelegenheiten, um Unternehmen zu einer Anhörung des Betriebsrats und der Unterrichtung der Arbeitnehmer zu verpflichten, wenn sie Entscheidungen treffen, welche Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten erheblich betreffen, ohne dass diese Verpflichtungen für alltägliche Entscheidungen oder Fragen gilt, die die Arbeitnehmer nur am Rande berühren. Informationen dürfen nur dann zurückgehalten oder als vertraulich behandelt werden, wenn und solange objektive Kriterien dafür erfüllt sind.
Die Richtlinie stärkt zudem den Zugang sowohl zur Justiz als auch zu Verwaltungsverfahren und gewährleistet, dass die Kosten für Betriebsräte in Bezug auf Rechtsvertretung und Teilnahme an Gerichtsverfahren gedeckt werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates (Oktober 2025)
- Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten (Oktober 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2024