Konsultation zum „Jurisdiction Project“ – HCCH
Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCH) führt derzeit eine globale öffentliche Konsultation zu dem Entwurf eines Übereinkommens über parallele und inhaltlich zusammenhängende Verfahren in Zivil- und Handelssachen durch.
Das Übereinkommen soll den Gerichten der Vertragsstaaten ein Instrument sein, um im Falle von paralleler Anhängigkeit oder inhaltlich zusammenhängender Verfahren in Zivil- und Handelssachen eine konsistente Konzentration der Zuständigkeit an einem Gericht in einem Staat zu ermöglichen. Als Ziel wurde die Vermeidung paralleler oder gar widersprüchlicher Entscheidungen formuliert. Der Entwurfstext „Draft text of a future convention on parallel proceedings and related actions“ sieht zwei eigenständige Regelungsrahmen vor – differenziert nach parallelen Verfahren und zusammenhängenden Verfahren. So soll für parallellaufende Verfahren gelten, dass dasjenige Gericht, welches nach den Art. 6 bis 8 die erforderlichen Zuständigkeits- bzw. Anknüpfungskriterien erfüllt, das Verfahren fortführen soll. Andere Gerichte, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen ihre Verfahren aussetzen oder einstellen. Erfüllen mehrere Gerichte die genannten Voraussetzungen, muss unter Berücksichtigung der in Art. 10 genannten Faktoren bestimmt werden, welches Gericht das geeignetere ist. Kriterien sollen u. a. die Belastung der jeweiligen Gerichte, die Zumutbarkeit für die Parteien sowie die Anerkennungs- und Vollstreckungschancen eines späteren Urteils sein.
Die öffentliche Konsultation ist weltweit geöffnet – besonders erwünscht sind Beiträge von Praktikerinnen und Praktikern sowie Richterinnen und Richtern, die Erfahrung mit grenzüberschreitenden Zivilverfahren oder mit dem Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht haben. Das Ständige Büro der HCCH bittet nicht nur um Rückmeldungen zum Entwurfstext eines Übereinkommens, sondern auch um konkrete Verbesserungsvorschläge.
Die Beteiligung ist in englischer, französischer und spanischer Sprache möglich und bis zum 26. Januar 2026, 09:00 Uhr (MEZ) online über die Website der Haager Konferenz abrufbar.
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