Beitrag zum Rechtsstaatlichkeitsbericht – BRAK
Die BRAK hat sich wie bereits in den Vorjahren an der Konsultation der Europäischen Kommission für ihren alljährlichen Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten beteiligt.
In ihrem jährlich erscheinenden, nicht bindenden Rechtstaatlichkeitsbericht fasst die Kommission nach Einbindung unterschiedlicher Interessenträger und Institutionen Entwicklungen in den Bereichen Justizsysteme, Antikorruptionsrahmen, Medienpluralismus und institutionelle Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung zusammen. Neben einer Mitteilung über die Gesamtlage in der Union und Kapitel über alle EU-Mitgliedstaaten sind spezifische Empfehlungen für jeden einzelnen Staat vorgesehen.
Die BRAK setzt sich mit ihrer Stellungnahme für den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit, des Berufsgeheimnisses und andere anwaltliche Kernwerte zur Gewährleistung des rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zum Recht für jedermann ein. Insbesondere thematisiert sie den Vorschlag der BRAK-Hauptversammlung zur Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz mittels eines zusätzlichen fünften Absatzes des Art. 19 GG. Dieser würde den Rechtsstaat absichern und jedermann einen effektiven Zugang zur Justiz gewähren. Die Kommission wird, wie in jedem Jahr, einen Länderbesuch mit der BRAK durchführen, bei dem die Stellungnahme besprochen und gegebenenfalls um aktuelle Entwicklungen ergänzt wird.
Darüber hinaus macht die BRAK ihre Positionen auch über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), gemeinsam mit anderen europäischen Anwaltschaften gegenüber der Kommission deutlich.
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 05/2026 (Januar 2026)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2024; 21/2023