Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2026

Anti-Korruptionsrichtlinie angenommen – Rat

Nach dem EP hat am 21. April 2026 auch der Rat das Trilogergebnis zur Richtlinie über Korruptionsbekämpfung angenommen. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission fundamentale Kritik geäußert.

23.04.2026 Newsletter

Die Richtlinie sieht insbesondere eine Harmonisierung der Definitionen von Straftaten und eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen vor. Ferner sollen dadurch die internationalen Standards der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) umgesetzt werden.

Die BRAK hat neben Kritik an den einzelnen Regelungen bereits die Gesetzgebungskompetenz der EU bezweifelt und die Nichteinhaltung der europarechtlichen Prinzipien der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und ultima ratio des Strafrechts angemahnt.

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, dann haben die Mitgliedstaaten 24 Monate lang die Gelegenheit, die meisten ihrer Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für die Vorschriften über Risikobewertungen und nationale Strategien gilt eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten.

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