Cyberkriminalität: Empfehlung zur Verhandlungsaufnahme über Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 29. September 2026 die Empfehlung vorgelegt, den Rat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Cyberkriminalität zu ermächtigen. Ziel: Stärkung internationaler Zusammenarbeit bei elektronischen Beweismitteln.
Die Empfehlung der Kommission nennt strafprozessuale Maßnahmen sowie die Sicherung und den Austausch elektronischer Beweismittel ausdrücklich als mögliche Gegenstände der Verhandlungen. Vor dem Hintergrund dürfte die Frage relevant werden, unter welchen Voraussetzungen Strafverfolgungsbehörden künftig grenzüberschreitend auf elektronische Beweismittel zugreifen können. Dabei soll es nicht nur um die Sicherung von Daten, sondern auch um Zugriffs- und Herausgabemechanismen gegenüber Diensteanbietern gehen. Im ersten Schritt möchte die Kommission jedoch klären, ob ein Zusatzprotokoll überhaupt erforderlich ist, welchen eigenständigen Mehrwert es gegenüber dem bestehenden internationalen und unionsrechtlichen Regelungsbestand bietet und ob es praktisch umsetzbar wäre. Besondere unionsrechtliche Bedeutung hat dabei die Frage der Kompetenzabgrenzung: Soweit ein künftiges Protokoll Bereiche erfasst, die durch gemeinsame Unionsregeln geregelt sind, kann Art. 3 Abs. 2 AEUV eine ausschließliche Außenkompetenz der Union begründen. Das Protokoll dürfte daher so ausgestaltet werden müssen, dass es die bestehenden unionsrechtlichen Vorgaben zum grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln weder beeinträchtigt noch in ihrer Reichweite verändert. Zugleich soll ein hohes Schutzniveau für Grundrechte, insbesondere Privatsphäre, Datenschutz und faires Verfahren gewährleistet bleiben – ebenso die Kohärenz mit der Budapester Konvention und anderen internationalen Instrumenten.
Die erste zehntägige Verhandlungsrunde soll vom 18. bis 29. Januar 2027 stattfinden – eine weitere wird für 2028 vorgesehen.
Weiterführende Links:
Empfehlung der Kommission (Oktober 2026)
Anhang zur Empfehlung (Oktober 2026)