Presseerklärung Nr. 11/2021

BRAK fordert Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat

Den Rechtsstaat stärken! Den Rechtsstaat zukunftssicher gestalten!

05.07.2021Presseerklärung

Die Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am heutigen Tage ein weiteres Positionspapier veröffentlicht, mit dem sie eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft fordert.

Anfang 2019 haben Bund und Länder den sog. Pakt für den Rechtsstaat geschlossen, dessen Ziel es u. a. war, die Personalausstattung in der Justiz zu verbessern, um den Rechtsstaat zu stärken. Dieser ursprüngliche Pakt läuft Ende 2021 aus.

Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist aus Sicht der BRAK dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dies kann allerdings nur unter Berücksichtigung der Anwaltschaft gelingen. Um den Zugang zum Recht weiterhin sicherzustellen, müssen Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege mit in den Pakt einbezogen werden.

„Der Pakt für den Rechtsstaat hat mit allen beschlossenen und angedachten Maßnahmen in allererster Linie dem Rechtsuchenden zu dienen. Dieser sollte im Fokus einer Neuauflage des Pakts stehen. Das bedingt auch die Einbeziehung der Anwaltschaft, denn wir sind als Rechtsanwender erstens bestens in der Lage, Verbesserungsbedarf aufzuzeigen und zweitens sind wir als Organ der Rechtspflege wichtiges Element unseres Rechtssystems“, so Rechtsanwalt Michael Then, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Schatzmeister der BRAK.

Die BRAK setzt sich mit ihrem Positionspapier dafür ein, dass spätestens Anfang 2022 eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat in Kraft tritt. Bei den Verhandlungen muss die BRAK auf politischer und administrativer Ebene einbezogen und die Anwaltschaft ausdrücklich und sachgerecht im Pakt für den Rechtsstaat berücksichtigt werden. Die BRAK dringt zudem darauf, den weiterhin erforderlichen Personalaufbau in der Justiz fortzusetzen und die technische Ausstattung der Justiz flächendeckend auf den neusten Stand zu bringen.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Wessels sieht in der Digitalisierung eine große Chance „Der Zugang zum Recht muss auch in der Fläche möglich sein. Dies setzt die Einbindung der Anwaltschaft in Strukturprozesse und keinen weiteren Abbau von Gerichten voraus. Ohne die Beteiligung der Anwaltschaft ist eine Verwirklichung rechtsstaatlicher Verfahren nicht gewährleistet. Was wir brauchen, ist ein Digitalpakt! Die Zukunft ist digital – auch die Zukunft des Rechtsstaates und mithin die der Justiz, Anwaltschaft und der Rechtsberatung allgemein. Dies verlangt, dass technische Ausstattung und digitale Erreichbarkeit bundesweit auf höchstem Niveau gewährleistet sind. Allerdings darf es keine Verkürzung beim Zugang zum Recht geben. Digitalisierung darf nicht zu einer Ersetzung anwaltlicher Beratung und Vertretung in Verfahren bei Gerichten und Behörden führen. Verfahrensgrundsätze müssen gesichert bleiben. Die Digitalisierung, die Entwicklung und Anwendung von KI in der Justiz muss sich an die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit halten. Darüber hinaus sind Verfahrensordnungen an die technischen digitalen Entwicklungen anzupassen.“

Als Teil des Paktes ist nach Auffassung der BRAK auch dafür Sorge zu tragen, dass anwaltlicher Nachwuchs gesichert, der Berufsbezug im Studium vertieft und die Auskömmlichkeit des Anwaltsberufes gewährleistet ist. „Eine regelmäßige Erhöhung der RVG-Gebühren ist unumgänglich“, meint Then. „Denn die letzte RVG-Reform beinhaltete keine RVG-Erhöhung, sondern nur eine moderate und längst überfällige Anpassung an die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Gleichzeitig bedarf es eines klaren Bekenntnisses zur Gewährung von Prozess-/Verfahrenskosten- und Beratungshilfe. Gerichtskosten müssen stabil bleiben.“

Weitere wichtige Forderungen des Positionspapieres zielen auf den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant insbesondere in Fragen der Datenschutz- und Finanzaufsicht sowie der Strafverfolgung. „Die Core Values müssen unantastbar bleiben“, so Wessels.

Ferner fordert die BRAK – erneut – Transparenz bei Gesetzgebungsverfahren und frühzeitige Beteiligung der Anwaltschaft mit angemessenen Fristen zur Stellungnahme. Zudem tritt sie für die Sicherung einer staatsfernen, unabhängigen Selbstverwaltung ein: „Die anwaltliche Selbstverwaltung ist weder Selbstzweck noch rein funktionale Selbstverwaltung, sondern dient der Sicherung der freien Berufsausübung zur Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips. Selbstverwaltung bedeutet Distanz vom Staat. Diese Staatsferne ist ein unabdingbarer Garant für die Sicherung anwaltlicher Unabhängigkeit.“ erläutert Wessels.

„Unser Rechtsstaat ist so konzipiert, dass die freie Advokatur für sein Funktionieren von entscheidender Bedeutung ist. Denn nur die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes gewährleistet, dass er gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege seine Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen kann. Die Sicherung dieser anwaltlichen Unabhängigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammern. Als Selbstverwaltungsorgane sind sie staatsferne Kontrollinstanzen über die Rechtsanwaltschaft – in Verantwortung gegenüber den Berufskollegen und den rechtsuchenden Bürgern“ bekräftigt Then.