Presseerklärung Nr. 4/2023

Justizumbau in Israel gefährdet Demokratie und Gewaltenteilung

Gemeinsame Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V.

24.05.2023Presseerklärung

Die israelische Regierung verfolgt seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2022 Pläne zu einem weitgehenden Umbau der Judikative, der das System der Kontrolle und des Ausgleichs durch Justiz und Anwaltschaft aus den Angeln zu heben droht. Innerhalb der Bevölkerung, der Opposition wie auch in Wirtschaft und Forschung hat sich eine breite Protestbewegung formiert, die sich seit nunmehr vier Monaten an Massendemonstrationen, Streiks und auch der Verweigerung von Militärreservediensten beteiligt.

Die Pläne der Regierung umfassen u.a. eine sehr weitgehende Beschränkung der Kompetenzen des Obersten Gerichts durch die Einführung einer sogenannten „Überstimmungsklausel“, eine Dominierung des Richterwahlverfahrens durch die Koalition, die Abschaffung der unabhängigen Stellung der Rechtsberater der Regierung und der Ministerien sowie die Beschneidung der Mitwirkungsrechte der in der Israel Bar Association organisierten Anwaltschaft. In der Gesamtschau stellen die geplanten Maßnahmen, von denen wesentliche Teile bereits als Gesetzentwürfe im israelischen Parlament beraten werden, eine massive Gefährdung des bewährten israelischen Systems von Checks and Balances dar. Dies beruht maßgeblich darauf, dass Israel keine geschriebene Verfassung hat, sondern lediglich sogenannte „Basic Laws“, die für einzelne Bereiche wie die Grundrechte oder die Judikative eine herausgehobene Stellung einnehmen, allerdings mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Eine Ewigkeitsgarantie wie im deutschen Grundgesetz oder eine zusätzliche Kontrolle der erlassenen Gesetze durch eine zweite Kammer kennt das israelische System nicht.

Der Supreme Court hat daher als Korrektiv in seiner Eigenschaft als High Court of Justice in den neunziger Jahren eine Rechtsprechung entwickelt, die Grundlage für die Überprüfung von Entscheidungen des Parlaments und der Regierung ist. Vereinzelt hat der Supreme Court auch Gesetze für unvereinbar mit grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Prinzipien erklärt und diese aufgehoben.

Hiergegen wendet sich die Koalition mit ihren Plänen und beabsichtigt, Überprüfungskompetenzen des Supreme Courts zu beschränken sowie eine gesetzliche Regelung zu schaffen, wonach das Parlament mit einfacher Mehrheit Entscheidungen des Supreme Courts außer Kraft setzen kann. Damit würde diese essenzielle und elementare Kontrollinstanz im israelischen System der Gesetzgebung in ihren Kompetenzen entscheidend beschnitten werden.

Nach landesweiten Protesten und einem Generalstreik hat die Regierung Anfang April 2023 den Umbau vorübergehend ausgesetzt.

Vertreterinnen und Vertreter der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung e.V. (DIJV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Bundesgerichtshofes (BGH) haben diese Entwicklungen zum Anlass genommen, mit hochrangingen Repräsentanten aus Anwaltschaft, Justiz sowie Wissenschaft und Forschung in Tel Aviv und Jerusalem zu sprechen.

Unterstützung der israelischen Justiz

Die Justiz in Israel, besonders der Supreme Court, steht wegen seiner notwendigen Aufgaben im Spannungsfeld der Gewaltenteilung unter besonderem Druck. Nicht nur seine Judikate werden von Teilen der Politik als übergriffig und nicht durch Recht und Gesetz gedeckt dargestellt. Sorgen bereiten müssen auch die erheblichen persönlichen Angriffe auf Repräsentanten der Justiz, die als Staatsfeinde angeprangert und diffamiert werden. Die Grenzen des kritischen Dialogs werden dabei weit überschritten. Die Präsidentin des Netzwerks der Europäischen Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe, Bettina Limperg, sieht darin ein Muster, das auch in einzelnen europäischen Mitgliedsländern zur Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz zu beobachten ist. Es sei wichtig, dass die Repräsentanten der europäischen und internationalen Rechtsgemeinschaft den notwenigen rationalen Dialog einfordern.

Unterstützung der israelischen Anwaltschaft

Die BRAK lehnt den geplanten Ausschluss der Israel Bar Association und damit der israelischen Anwaltschaft aus dem Richterwahlverfahren ab. Anders als in Deutschland muss in Israel jede Richterin und jeder Richter grundsätzlich fünf Jahre als Anwältin bzw. Anwalt tätig gewesen sein. Deswegen hält die Israel Bar Association derzeit zwei der insgesamt neun Stimmen des Richterwahlausschusses.

Weiterhin soll die unabhängige Stellung der anwaltlichen Berater der Regierung und der Ministerien geschwächt werden. Derzeit werden Anwälte als Berater auf einen Zeitraum von sieben Jahren in Ministerien, Staatsanwaltschaft und die Knesset berufen. Ihre Aufgabe ist es, die Beschlüsse und Gesetzesentwürfe der Gremien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und entsprechende Weisungen und Einschätzungen zu erteilen. Die Einschätzungen der Berater gelten derzeit als rechtsverbindlich und müssen bei neuen Gesetzgebungsvorhaben und anderen staatlichen Handlungen berücksichtigt werden. Die neue Regierung plant, diese Weisungen und Einschätzungen nur noch als Empfehlungen auszugestalten und ihnen damit Rechtsverbindlichkeit zu nehmen. Da die anwaltlichen Berater alle auch Mitglieder der Israel Bar Association sind, stellt das Vorhaben eine weitere Schwächung der Anwaltschaft dar.

Die BRAK übt weiterhin scharfe Kritik gegen politische Bestrebungen zur Einschränkung der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der verfassten israelischen Anwaltschaft. Die israelische Anwaltschaft versteht sich als wesentliches und wichtiges Element des derzeitigen Systems und ist anerkannte Kontrollinstanz. „Diese starke Stellung wird von der derzeitigen Regierung planmäßig angegriffen“, so Rechtsanwalt André Haug, Vizepräsident der BRAK. „Wir teilen die Position der protestierenden Anwaltschaft in Israel und versichern erneut unsere Unterstützung für den Erhalt der rechtsstaatlichen Strukturen in Israel. Diese noch immer in den Schubladen liegende „Reform“ ist nichts anderes, als ein Umbau der Justiz zu Gunsten der Regierung und zu Lasten rechtsstaatlicher Kontrollmöglichkeiten.“

Schlussbemerkung

Wir, die DIJV, die BRAK und der Bundesgerichtshof, bringen insbesondere unsere Solidarität mit unseren protestierenden israelischen Anwälten und Anwältinnen, den Richterinnen und Richtern, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern sowie anderen Rechtsberufen in Israel zum Ausdruck, die seit 17 Wochen für den Erhalt des derzeitigen Systems der Kontrolle und des Ausgleichs durch die Gerichte und die Anwaltschaft kämpfen und gegen den Umbau der Justiz und Verwaltung protestieren und sich damit für den Erhalt des rechtsstaatlicher Strukturen in Israel einsetzen.