Presseerklärung Nr. 3/2025

Anwaltsorganisationen verurteilen US-Maßnahmen

BRAK und weitere Anwaltsorganisationen unterzeichnen Joint Statement und bekunden Solidarität mit der amerikanischen Anwaltschaft.

18.03.2025Presseerklärung
1. Seite des Statements, 1/3 der Seite trägt alle Logos der unterzeichnenden Organisationen, dnach folgt der Text

Recent targeting of legal professionals by the US Government, Joint Statement, 18 March 2025

Die Bundesrechtsanwaltskammer, die Law Society of England and Wales, Law Society of Northern Ireland, The Bar Council of Northern Ireland, Faculty of Advocates, der Deutsche Anwaltverein,  Law Council of Australia, Ordre des Avocats de Paris/Paris Bar, Unione delle Camere Penali Italiane/Union of the Italian Criminal Chambers, die LAWASIA, Commonwealth Lawyers Association, European Criminal Bar Association, Fédération des Barreaux des d’Europe, Institute for the Rule of Law of the Union Internationale des Avocats, International Bar Association’s Human Rights Institute, International Observatory for Lawyers in Danger, Lawyers for Lawyers sowie Lawyers’ Rights Watch Canada, stellen sich gemeinsam gegen die in den USA gegen „Legal Professionals” getroffenen Maßnahmen und fordern dazu auf, die Unabhängigkeit der Justiz zu achten. *Bis zum 14.04.2025 schlossen sich dem Statement vier weitere Organiationen an: Law Society of Scotland, Law Society of Ireland, Consejo General de la Abogacía Española, Conseil national des barreaux (CNB).

Die unterzeichnenden Organisationen sind bestürzt über die jüngsten Anordnungen der US-Regierung gegen Juristinnen und Juristen. Diese Maßnahmen verstoßen gegen internationale Menschenrechte und untergraben die Rechtsstaatlichkeit.

Die geplanten Sanktionen der USA gegen IStGH-Personal, die an die Ausübung beruflicher Pflichten anknüpfen, stellen einen Verstoß gegen internationales Recht dar und gefährden den Zugang zur Justiz für Opfer schwerster Verbrechen.

Darüber hinaus sind die Anwaltsorganisationen äußerst besorgt über weitere Eingriffe in die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, so die Anweisung, Korruptionsermittlungen gegen den Bürgermeister von New York City einzustellen, Anwaltskanzleien Sicherheitsfreigaben zu entziehen, sofern sie bestimmte Mandanten vertreten oder auch die American Bar Association verbal zu attackieren.

Die Anordnungen und Maßnahmen verstoßen gegen UN-Grundprinzipien: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in der Lage sein, ihre beruflichen Aufgaben frei von Einschüchterung, Behinderung, Schikane oder unangemessene Einmischung zu erfüllen. Sie dürfen für Handlungen, die sie im Einklang mit anerkannten beruflichen Pflichten, Standards und ethischen Grundsätzen vornehmen, weder strafrechtlich verfolgt noch mit administrativen, wirtschaftlichen oder sonstigen Sanktionen belegt werden, noch dürfen ihnen solche Sanktionen angedroht werden.* aktualisiert am 14.04.2025

Die unterzeichnenden Organisationen* fordern die US-Regierung nachdrücklich auf:

  1. Die Anordnung zur Verhängung von Sanktionen gegen ICC-Mitarbeiter und deren unmittelbare Familienangehörige aufzuheben.
  2. Jegliche Einschüchterung, Behinderung oder Schikanierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie jegliche unzulässige Beeinträchtigung ihrer Arbeit unverzüglich einzustellen.
  3. Die Einhaltung der in den UN-Grundprinzipien zur Rolle der Anwaltschaft verankerten Grundprinzipien, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte schützen und sicherstellen, dass sie ihre beruflichen Pflichten ohne unzulässige Beeinträchtigung erfüllen können, zu gewährleisten.

Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ist von fundamentaler Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit. Die US-Regierung hat diese Prinzipien zu wahren und die Arbeit von Juristinnen und Juristen ohne unangemessene Einmischung zu gewährleisten.

1. Seite des Statements, 1/3 der Seite trägt alle Logos der unterzeichnenden Organisationen, dnach folgt der Text