Presseerklärung Nr. 12/2013

Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt ist Mindeststandard

BRAK begrüßt Einigung bei europäischer Richtlinie auf Rechtsbeistand

20.06.2013Presseerklärung

Seit zwei Jahren wird auf der europäischen Ebene über die Mindeststandards beim Recht auf einen Rechtsbeistand im Strafverfahren verhandelt. Jetzt haben sich Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission auf den Text für eine Richtlinie geeinigt. Gestern hat der Innenausschuss des Europäischen Parlamentes sein endgültiges Votum abgegeben, es fehlt jetzt nur noch die formelle Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat.

Nach der geplanten Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ab der ersten Vernehmung durch die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens für Beschuldigte und Verdächtige der Zugang zu rechtlichem Beistand gewährleistet wird.

Uneinigkeit herrschte während der Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament insbesondere über den Umfang der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten. Einige Mitgliedstaaten forderten hier Einschränkungen für besondere Fälle, beispielsweise wenn die Ermittlungsbehörden es für möglich halten, dass dadurch eine schwere Straftat verhindert werden könnte. Nach dem Willen von Kommission und Europäischem Parlament sollte dagegen die Vertraulichkeit ohne Ausnahme gewährleistet werden. Auch die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme und in zahlreichen Gesprächen dafür nachdrücklich eingesetzt. Diese Bemühungen waren letztendlich erfolgreich: der Richtlinienentwurf sieht eine absolut zu gewährleistende Vertraulichkeit vor.

Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), zur jetzt erzielten Einigung zwischen Rat, Parlament und Kommission: „Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ist in einem demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich. Eine effektive Verteidigung und damit ein faires Verfahren kann es nicht geben wenn nicht gewährleistet ist, dass der Staat nicht mithört. In der Europäischen Union, die sich den demokratischen Grundwerten verschrieben hat, muss dieses Recht auf Vertraulichkeit der Anwalt-Mandanten-Beziehung überall gelten. Das wird durch die Richtlinie jetzt sichergestellt.“