Presseerklärung Nr. 9/2018

Angemessene Anpassung der Anwaltsgebühren notwendig

Die Rechtsanwaltsvergütung bedarf dringend einer angemessenen Anpassung. Orientierungsmaßstab muss die allgemeine Lohnentwicklung der vergangenen Jahre sein.

16.04.2018Presseerklärung

(DAV/BRAK) Die Rechtsanwaltsvergütung bedarf dringend einer angemessenen Anpassung. Orientierungsmaßstab muss die allgemeine Lohnentwicklung der vergangenen Jahre sein. Die Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer übergaben dazu am 16. April 2018 einen gemeinsamen Forderungskatalog an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley. Er beinhaltet eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten linearen Anpassung der Gebührentabellen.

Seit der letzten Gebührenerhöhung 2013 sind allein die Tariflöhne um insgesamt 13 Prozent gestiegen. „Eine lineare Anhebung der Gebührensätze der Vergütungstabellen ist dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Sie müssen schließlich auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr tragen“, macht BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer deutlich. Nur bei einer entsprechenden Anpassung könne das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein.

„Wir brauchen eine Orientierung der Rechtsanwaltsvergütung an der allgemeinen Tariflohnentwicklung“, hebt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident, hervor. Sie müsse sich an der jährlichen Entwicklung von 2,6 Prozent orientieren (1). Bei Verfahren mit mehreren Terminen und einer längeren Dauer seien auch strukturelle Verbesserungen, wie z. B. die Anpassung der Zusatzgebühr (2) erforderlich. „Wir brauchen eine bessere Kompensation der anwaltlichen Arbeit“ fordert Schellenberg.

Einig sind sich die Organisationen, dass die Gerichtsgebühren nicht weiter steigen müssen. Der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht durch überzogene Verfahrenskosten gefährdet werden. Das Vorhalten einer leistungsfähigen Justiz sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse sich daher nicht komplett selbst finanzieren. „Wir brauchen die Anhebung, um gerade auch im ländlichen Bereich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein auskömmliches Einkommen zu sichern und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten“, hebt Schellenberg hervor.

Zukünftig muss gewährleistet werden, dass eine regelmäßige Gebührenanpassung in überschaubaren Zeitabständen erfolgt. „Angemessen wäre dabei ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren“, so Schäfer.

Im weiteren Gesetzesverfahren werden sich BRAK und DAV im Dialog mit den Parlamentariern und den Ländern auch für diese Forderung einsetzen.

„Das Gesetzgebungsverfahren muss jetzt zügig durchgeführt werden. Nur eine schnelle Anpassung der Vergütung hilft unseren Kolleginnen und Kollegen wirklich“, so die Präsidenten beider Anwaltsorganisationen.

Den Forderungskatalog finden Sie hier. (PDF)

Hintergrundinformationen

(1) Für den zurückliegenden Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung vor fünf Jahren (1. August 2013 bis 31. Juli 2018) errechnet sich das angemessene Gesamtanpassungsvolumen damit auf 13 Prozent. Bei einer späteren Gesetzesänderung, beispielsweise erst zum Sommer 2019 – also für dann sechs Jahre seit der letzten Anpassung – wäre daher eine Anpassung von ca. 15,5 Prozent angemessen.

(2) Die Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG sollte dahingehend geändert werden, dass diese unabhängig von der Durchführung einer Beweisaufnahme bei der Teilnahme an mehr als zwei gerichtlichen Terminen mit einer Gesamtdauer von insgesamt mehr als zwei Stunden (120 Minuten) entsteht.