Presseerklärung 3/2026

Umfrage zeigt alarmierende Praktiken von Rechtsschutzversicherern

BRAK-Umfrage belegt: Rechtsschutzversicherer greifen in anwaltliche Mandatsverhältnisse ein und bieten Abstandszahlungen, um Rechtsverfolgung zu verhindern.

29.01.2026Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vom 30. Oktober 2025 bis zum 5. Januar 2026 eine Umfrage unter ihren Mitgliedern durchgeführt, um die Verbreitung und Auswirkungen von Rechtsberatung und Abstandszahlungen durch Rechtsschutzversicherungen zu untersuchen. Anlass waren Berichte aus der Anwaltschaft, wonach Rechtsschutzversicherer offenbar durch die Erteilung von Rechtsrat und die Zahlung von Abstandszahlungen Mandanten dazu bewegen, Mandate zu widerrufen oder ganz von der Rechtsverfolgung abzusehen. Die Umfrage wurde 7.070 mal angeklickt und von 5.935 Anwältinnen und Anwälten vollständig beantwortet. Besonders stark engagierten sich Mitglieder der Rechtsanwaltskammern München, Hamm, Frankfurt, Berlin und Düsseldorf.

Ergebnisse im Überblick

Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass die Praxis der rechtlichen Beratung durch Rechtsschutzversicherer und Angebote von Abstandszahlungen keine Einzelfälle sind. Vielmehr scheinen solche Vorkommnisse durchaus verbreitet. Die wichtigsten Ergebnisse im Detail:

Beratung durch Rechtsschutzversicherer:
42,03 % der teilnehmenden Anwältinnen und Anwälte gaben an, dass Mandanten berichteten, vor der Mandatserteilung durch ihre Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden zu sein.

Abstandszahlungen zur Verhinderung von Mandaten:
12,58 % der rund 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer berichteten von Fällen, in denen Rechtsschutzversicherer Mandanten Abstandszahlungen anboten, um sie davon abzuhalten, ein Mandat zu erteilen oder fortzuführen. Dies ist ein direkter Eingriff in die anwaltliche Berufsausübung und ein verheerendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit.

Beratung zu Erfolgsaussichten:
Von den 745 Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnis über die von den Rechtsschutzversicherungen angebotenen Abstandszahlungen erlangten, gaben 40,36 % an, dass ihre Mandantinnen und Mandanten durch die Rechtsschutzversicherer konkret über die Erfolgsaussichten der Geltendmachung eines Anspruchs beraten wurden. 

Rechtsgebiete:
Besonders häufig betroffen waren mit 58,67 % laut Umfrage Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Durchschnittliche Höhe der betroffenen Ansprüche:
Knapp 250 Umfrageteilnehmer benannten konkrete Summen betroffener Ansprüche, die im Durchschnitt bei 7.738,72 Euro lagen.

„Ein skandalöses Vorgehen der Versicherer“

BRAK-Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke zeigt sich besorgt:
„Die Umfrage untermauert die Befürchtung, dass Rechtsschutzversicherer häufig rechtlichen Rat erteilen. Die rechtliche Beratung und Vertretung ist den Versicherern aus gutem Grund verboten. Versicherte können von ihnen keinen unabhängigen Rechtsrat erwarten. Das Interesse der Versicherer liegt auf der Vermeidung von Kosten, nicht auf der Durchsetzung der Rechte der Bürger. Besonders skandalös ist, dass Versicherer ihren Versicherungsnehmern sogar Abstandszahlungen anbieten, um sie von der Durchsetzung ihrer Rechte abzuhalten. Versicherer müssen sich rechtstreu verhalten und die rechtliche Beratung denjenigen überlassen, die dazu berufen sind: unabhängigen Anwältinnen und Anwälten.“

Handlungsbedarf und Appell

Die BRAK fordert eine umfassende Untersuchung der Praktiken der Rechtsschutzversicherungen und eine klare gesetzliche Regelung, die solche Eingriffe verhindert. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Dunkelziffer der Fälle vermutlich noch deutlich höher liegt. Es ist dringend erforderlich, dass Versicherer ihre Rolle respektieren und sich strikt an die rechtlichen Vorgaben halten.

Weiterführende Informationen:

Umfrageergebnisse der BRAK im Detail (PDF) 
Presseerklärung der BRAK 10/2025 (zur Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes)