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elektronische Akte

  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2025

    Kritik an verzögerter Einführung der E-Akte im Medienecho

    15.10.2025 Newsletter
    Die BRAK und andere Verbände kritisierten die Verzögerungen bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz. Diese sollte eigentlich bis zum 1.1.2026 erfolgen, ein Gesetzentwurf gewährt den Ländern nun ein Jahr Aufschub. Die LTO reflektiert die Kritik aus Anlass der Beratung des Entwurfs im Bundestag.
  • 04.09.2025 Publikation
    Das Tempo bei Gesetzesvorhaben zur Neustrukturierung und Digitalisierung der Justiz ist hoch. BRAK-Präsident Wessels fordert, dass die elektronische Akte in der Justiz prioritär umgesetzt wird und dass die Wechselwirkungen dieser Projekte und Effekte für die anwaltliche Versorgung in der Fläche berücksichtigt werden müssen.
  • Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1.1.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Die BRAK kritisiert strukturelle Defizite und fordert, die bundeseinheitliche Einführung der eAkte zu forcieren.
  • 24.07.2025 Newsletter
    Ab dem 1.1.2026 müssen Gerichtsakten elektronisch geführt werden. Doch die Fortschritte bei der Einführung der e-Akte sind unterschiedlich. Um befürchtete Digitalisierungslücken zu vermeiden, will das Bundesjustizministerium den Ländern ermöglichen, noch ein Jahr länger Akten papiergebunden zu führen; das sieht ein neuer Referentenentwurf vor.
  • 08.01.2025 Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf für eine entsprechende Verordnung enthält der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums praktische Verbesserungen für die Rechtsanwaltskammern. Die BRAK sieht weiterhin Kritikpunkte und verweist erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 12.06.2024 Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 26.07.2023 Newsletter
    Nach den Zivil- und Fachgerichten soll nunmehr auch am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Das begrüßt die BRAK, fordert aber, dass dessen Nutzung nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für das Gericht verpflichtend kommen muss.
  • 28.06.2023 Newsletter
    Bislang ist das Bundesverfassungsgericht nicht an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Das soll mit einem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf nun geändert werden. Auch die elektronische Aktenführung soll eingeführt werden.