Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2025

Kritik an verzögerter Einführung der E-Akte im Medienecho

Die BRAK und andere Verbände kritisierten die Verzögerungen bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte in der Justiz. Diese sollte eigentlich bis zum 1.1.2026 erfolgen, ein Gesetzentwurf gewährt den Ländern nun ein Jahr Aufschub. Die LTO reflektiert die Kritik aus Anlass der Beratung des Entwurfs im Bundestag.

15.10.2025Newsletter

Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 1.1.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. „Justiz verschläft digitalen Wandel“ titelt die LTO dazu und befasst sich eingehend mit der von BRAK, Richterbund und Deutschem Anwaltverein geäußerten Kritik. Die Anwaltschaft sei mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) in Vorleistung gegangen und müsse es seit dem 1.1. 2022 verpflichtend für die Kommunikation mit der Justiz nutzen. Die BRAK fordert angesichts dessen die Justiz auf, die bis zum 1.1.2026 noch verbleibende Zeit entschlossen zu nutzen, um noch bestehende Umsetzungshindernisse zu beseitigen, Ressourcen zu bündeln und klare Prioritäten zu setzen.

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 9.10.2025 über den Gesetzentwurf beraten und ihn in den Rechtsausschuss verwiesen.

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