Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 16/2023 sind u.a.: Rechtsanwaltsfachangestellte: höhere Ausbildungsvergütung empfohlen; Steuergestaltungen: geplante Meldepflicht verletzt anwaltliche Verschwiegenheit; Mediation: neue Qualifizierungsanforderungen in Kraft getreten

09.08.2023 Newsletter
  • Nach einem kriminellen Cyberangriff auf ihr Brüsseler Büro arbeitet die BRAK derzeit an einer forensischen Analyse der IT-Systeme. Mögliche Betroffene eines Datenabflusses werden informiert. Das Brüsseler Büro ist inzwischen wieder per E-Mail erreichbar.
  • Die BRAK hat die aktuellen Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern für die Ausbildungsvergütung angehender Rechtsanwaltsfachangestellter veröffentlicht. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels haben die meisten Kammern ihre Vergütungsempfehlungen deutlich erhöht.
  • Der Fachkräftemangel spitzt sich auch in den freien Berufen weiter zu. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sehen hier künstliche Intelligenz als mögliches Mittel zur Entlastung. Das ergab die gerade veröffentlichte Sommer-Konjunkturumfrage 2023 des Bundesverbands Freier Berufe.
  • Neben den beabsichtigten Investitionsimpulsen soll das geplante Wachstumschancengesetz vor allem eine Meldepflicht für so genannte Steuergestaltungen einführen. Die BRAK kritisiert das Vorhaben scharf, weil es Anwältinnen und Anwälte zwingen würde, ihre Verschwiegenheitspflicht zu verletzen und sich damit Regressforderungen und strafrechtlichen Sanktionen auszusetzen.
  • Die Justizministerkonferenz fordert eine Erhöhung des Streitwerts, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Doch die Verschiebung zahlreicher Streitfälle auf die Landgerichte hätte erhebliche Auswirkungen für Justiz, Anwaltschaft sowie rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger. Das sollte nur nach sorgfältiger Evaluation der Folgen angegangen werden, warnt die BRAK.
  • Die Ausbildung und Zertifizierung von Mediatorinnen und Mediatoren wird mit Wirkung zum 1.3.2024 neu geregelt. Unter anderem werden Praxisfälle, Supervision und die Kompetenzen zu digitaler Mediation in die Ausbildung integriert. Dabei wurden viele Anregungen aus der Anwaltschaft aufgegriffen.
  • Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Anwältinnen und Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.8.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Dazu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden.
  • Für den Polizeieinsatz bei einem Hochrisikospiel der ersten Fußball-Bundesliga zwischen Bremen und Hamburg hatte das Land Bremen im Jahr 2015 von der Deutschen Fußballliga Gebühren erhoben. Dagegen wehrt diese sich mit einer Verfassungsbeschwerde. Nach Ansicht der BRAK sind die Gebühren jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.