Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 10/2023 sind u.a. Berufsrecht: Änderungen bei Fachanwaltsfortbildung und Compliance; Strafprozess: Hauptverhandlungen sollen nur per Ton aufgezeichnet werden; Schiedsgerichtsbarkeit: BRAK begrüßt geplante Modernisierung

17.05.2023Newsletter
  • Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur besseren Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen beschlossen. Künftig sollen Tonaufzeichnungen angefertigt und anschließend automatisch transkribiert werden. Die Länder können zusätzlich Videoaufzeichnungen vorsehen. Damit reagiert das Kabinett auf Kritik aus Justizkreisen an der ursprünglich geplanten audiovisuellen Dokumentation.
  • Die Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren soll nachjustiert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Er beruht auf intensivem Austausch mit der Praxis und berücksichtigt wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge der BRAK am bisherigen System.
  • Berufsständische Kammern wie etwa die regionalen Rechtsanwaltskammern und die Bundesrechtsanwaltskammer sollen ihre Kammerversammlungen künftig auch online oder hybrid abhalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Die BRAK begrüßt das ausdrücklich und zeigt zugleich Klarstellungs- und Ergänzungsbedarf auf.
  • Das Schiedsverfahren soll modernisiert und damit Deutschland auch international als Schiedsstandort gestärkt werden. Eckpunkte dafür hat das Bundesministerium der Justiz bereits erarbeitet. Die BRAK unterstützt die Reformüberlegungen.
  • Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister führt ab dem Jahr 2025 anstelle der Justizverwaltungen der Länder zentral das Bundesamt für Justiz. Das entsprechende Gesetz hat zwischenzeitlich den Bundesrat passiert und wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.
  • Weil ein privates Wertpapierdepot bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt wurde, wehrt ein Beschwerdeführer sich gegen die übermäßige Privilegierung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz 2016. Seine verfassungsrechtlichen Zweifel teilt die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfassungsbeschwerdeverfahren.